Ab dem 9. Oktober 2025 sind alle Banken und Sparkassen in der EU verpflichtet, bei Überweisungen den Namen des Empfängers mit der IBAN abzugleichen. Damit soll der Schutz vor Betrug, insbesondere durch gefälschte Rechnungen, verbessert werden.
Was bedeutet das für Sie als Mieter oder Mieterin?
- Bei Ihrer Bank kann beim Erfassen einer Überweisung ein Warnhinweis erscheinen, wenn der Name des Empfängers nicht exakt mit der IBAN übereinstimmt.
- Prüfen Sie bitte in diesem Fall, ob IBAN und Empfängername mit den Angaben von Heimstaden übereinstimmen.
- Wenn beides korrekt ist, können Sie die Überweisung trotz Warnung ausführen.
- Der Empfänger ist immer der Eigentümer der Liegenschaft, wie in Ihren Unterlagen von uns angegeben.
Bitte wenden Sie sich bei Fragen direkt an Ihre Bank. Unser Finanzteam kann in diesen Fällen keine technischen Klärungen mit den Banken übernehmen.
Hintergrund: Die neue EU-Vorgabe soll die Sicherheit bei Zahlungen erhöhen und Sie vor Betrugsmaschen schützen. Kleinere Schreibfehler führen meist nicht zu Problemen, größere Abweichungen lösen jedoch eine Warnung aus. Wer trotz einer Warnung überweist, trägt künftig selbst das Risiko.