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Dürfen wir am Wochenende bohren?

Wir fragen uns, ob es einen bestimmten Tag gibt, an dem wir nicht in der Wohnung bohren, nageln dürfen? Was sind hier die Regeln?

Heimstaden Germany TeamErstellt: 28 July, 2022, 10:42
  • Liebe Mieterinnen, liebe Mieter,

    Generell lässt sich sagen, dass es zwischen 22:00 und 07:00 im Haus ruhig sein sollte. An den Wochenenden sollte man besonders Rücksicht nehmen und nicht zu früh oder zu spät mit dem Bohren anfangen.

    Wenn Sie ihre Nachbarn vorher informieren, dass sie möglicherweise, für eine kurze Zeit, Lärm verursachen, sind sie in der Regel verständnisvoller und fühlen sich weniger gestört.

    Beste Grüße,

    Ihr Heimstaden Deutschland Team
    Heimstaden Germany Team - KundenserviceBeantwortet: 28 July, 2022, 10:46
  • Ich glaube die Antwort von heimstaden ist so nicht korrekt, denn zum Wochenende gehört der Sonntag.
    Geregelt ist das nicht nur in der LärmVO.
    An Sonn- und Feiertagen ist die sogenannte Weckschwelle einzuhalten. Gleiches gilt für die Ruhezeiten von 22 Uhr - 7 Uhr. Weckschwelle bedeutet, dass alle lauten Geräusche (alle Lärmquellen gem. §3) vermieden werden müssen. Das hängt nicht (nur) vom Mietvertrag sondern vom Gesetz ab.
    Bohren und Hämmern ist daher am Sonntag tabu. Es reicht im übrigen schon, wenn sich eine Personen objektiv unzumutbar gestört fühlt. Also wenn Musik hörbar laut ist und der Person nicht gefällt.
    Ich würde mich über eine Info freuen, wenn heimstaden da eine anders Sicht der Dinge hat.
    RalphBeantwortet: 14 June, 2023, 18:07
  • Hallo,

    vielen Dank für Ihre Hinweise.
    Gesetzliche Grundlagen stehen natürlich über unser Empfehlung.
    Außerdem beinhaltet jeder Mietvertrag eine Hausordnung, in der wir auf Ruhezeiten und gegenseitige Rücksichtnahme hinweisen.

    Beste Grüße,
    Lisa - KundenserviceBeantwortet: 15 June, 2023, 13:47
  • Ich möchte nur darauf Hinweisen das ab 20 Uhr schon Ruhe zu sein hat. SAMSTAG AB 13 UHR SONNTAG GANZTÄGIG. Desweiteren gibts auch eine Mittagszeit von 13 bis 15 Uhr. Manchmal überlege ich ob hier eigene Gesetze gemacht werden. Es sind Wohnungen. Da gibt's Kinder, ältere Menschen und Schichtarbeiter bzw. Menschen die eventuell krank oder frei haben! Auch Kinderlärm muss nicht ständig hingenommen werden. Wer das nicht weiß sollte sich mal erkundigen beim Anwalt bzw. Behörden (Polizei). Wenn ich was machen möchte was Lärm macht muss ich mir eben mal frei nehmen.
    Brandenburg Beantwortet: 21 January, 2024, 14:05
  • Hallo,

    Lärmschutz samt Ruhezeiten sind in jedem Bundesland anders geregelt.
    Generell gelten aber folgende Ruhezeiten:
    Mo-Sa 22 Uhr bis 7 Uhr und Sonn- und Feiertags ganztags.

    Gruß Nancy
    Nancy - KundenserviceBeantwortet: 30 January, 2024, 10:11

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