Das Bundesverfassungsgericht hat den „Berliner Mietendeckel“ für verfassungswidrig erklärt. Heimstaden wird dennoch auf seine rechtlichen Möglichkeiten verzichten und keine daraus resultierenden Mietnachzahlungen von seinen Mieterinnen und Mietern verlangen.
Der „Berliner Mietendeckel“, der am 23. Februar 2020 in Kraft trat, wurde heute vom höchsten deutschen Gericht für verfassungswidrig erklärt. Infolge der Verfassungswidrigkeit und Aufhebung des "Mietendeckels" drohen vielen Mietern in Berlin Rückzahlungsansprüche von Vermietern.
"Wir können allen unseren Mieterinnen und Mietern versichern, dass sie keine Aufforderungen auf Rückzahlung der Miete erhalten werden. Die Klarstellung des Bundesverfassungsgerichts ist zu begrüßen und gibt für die Zukunft mehr Rechtssicherheit. Wir erwarten, dass sich der Berliner Wohnungsmarkt ohne den ‚Mietendeckel‘ positiv entwickeln wird und freuen uns darauf, einen langfristigen und positiven Beitrag dazu zu leisten", sagt Patrik Hall, CEO von Heimstaden.
Caroline Oelmann, Country Manager von Heimstaden in Deutschland, ergänzt:
"Als langfristig orientiertes Wohnimmobilienunternehmen mit der Vision, ‚Friendly Homes‘ anzubieten, ist für uns der Verzicht auf Mietnachforderungen eine logische Entscheidung. Viele Mieterinnen und Mieter gerieten durch Unklarheiten in der Gesetzgebung unfreiwillig in eine angespannte Situation, und wir sind froh, dass wir diese Unsicherheit für unsere Mieter beseitigen können."