Kundenforum
Häufig gestellte Fragen
Was kann ich bei Lärmbelästigung tun?
Was kann ich bei Lärmbelästigung tun?
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- Das Landes-Immissonsschutzgesetz Berlin regelt in § 3: "Von 22.00 bis 6.00 Uhr ist es verboten, Lärm zu verursachen, durch den jemand in seiner Nachtruhe gestört werden kann" sowie in § 4: "An Sonn- und gesetzlichen Feiertagen ist es verboten, Lärm zu verursachen, durch den jemand in seiner Ruhe erheblich gestört wird." Wenn Sie in diesen Zeiten Lärmbelästigung durch Nachbar:innen erfahren, empfehlen wir ein Lärmprotokoll anzufertigen, der den Umfang und Dauer dokumentiert. Dies hilft uns, einen Überblick über die Situation zu bekommen und geeignete Maßnahmen festzulegen.
- Lärmprotokoll über 14 Tage führen und dieses dann bei zuständigen Sachbearbeiter:innen oder im ServiceCenter einreichen, dann wird man sich zeitnah mit Ihnen in Verbindung setzen.
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...wenn Heimstaden das dann auch machen würde, was sie auf der Webseite oder hier im Forum großspurig versprechen. Leider kriegt man nicht mal eine Antwort auf telefonische Anfragen, E-Mails etc.
Und wenn Heimstadenden Lärm selbst verursacht über Renovierungen oder Sanierungen, werden die gesetzlichen Regelungen wie Mietminderung, die die Mieter haben, nicht anerkannt. -
Hallo Hans,
Vielen Dank für Ihre Meldung.
Wir haben Ihr Anliegen zur Prüfung bei den zuständigen Kollegen hinterlegt.
Gruß Nancy