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Nutzung der Wohnung als außerbetrieblichen Arbeitsstätte / Home Office
Darf ich meine Wohnung als außerbetrieblichen Arbeitsstätte (Home Office) nutzen? Wenn nicht, kann ich dies bei Heimstaden beantragen und welcher ist der effizienteste Weg dies zu tun, wenn ja?
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Sehr geehrter Herr Prietz,
natürlich dürfen Sie ihre Wohnung auch für Home Office nutzen, solange sich dieses auf Computer- und Telefontätigkeit beschränkt und es keinen Kundenverkehr in ihrer Wohnung gibt.
Hierbei müssen Sie sich selbstverständlich an die Hausordnung halten.
Grüße