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Häufig gestellte Fragen
Müssen bei einem Auszug Bohrlöcher in den Wänden ausgebessert werden?
Müssen bei einem Auszug Bohrlöcher in den Wänden ausgebessert werden?
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Guten Tag,
Ja, als Mieter sind Sie für die Instandsetzung der Wände vor Ihrem Auszug verantwortlich. Das bedeutet, dass Bohrlöcher gefüllt, abgeschliffen und überstrichen werden müssen, damit die Wand wieder in ihren ursprünglichen Zustand versetzt wird.
Bei der Vorabnahme bespricht der Hausverwalter die notwendigen Arbeiten mit Ihnen, sodass Sie vor Ihrem Auszug klare Informationen darüber erhalten, was von Ihnen erwartet wird.
Beste Grüße,
Ihr Heimstaden Deutschland Team
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