Heimstaden FAQs & Kundenforum
Suchen Sie nach Antworten oder stellen
Sie Ihre Fragen an den Kundenservice

FAQs & Kundenforum

  1. Forum
  2. Mieter:in
  3. Hauptmieterwechsel

Hauptmieterwechsel

Liebes Team,
wie verhält es sich bei einer ggf. anstehenden Scheidung und dem Auszug eines Partners. Würden Sie den Eintritt eines neuen Lebensgefährten in den bestehenden Mietvertrag akzeptieren? Hätte der bestehende Mietvertrag noch Bestand? Die Nachweise bzgl. Bonität etc. wären natürlich erfüllt.

Dagmar WagnerErstellt: 29 May, 2024, 07:49
  • Hallo Dagmar W.,

    vielen Dank für Ihre Anfrage.

    Es ist möglich einen Nachtrag zum Mietvertrag zu erstellen, durch den eine Mietpartei aus dem Vertrag entlassen werden kann.
    Zur Prüfung des Sachverhaltes benötigen wir das gewünschte Entlassungsdatum sowie die letzten drei Gehaltsnachweise der verbleibenden Mieter.
    Ein Nachtrag muss dann von allen Vertragspartnern unterschrieben werden, um Gültigkeit zu erlangen.

    Wenn gleichzeitig ein neuer Vertragspartner aufgenommen werden soll,
    teilen Sie uns diesen Wunsch bitte schriftlich unter Angabe des gewünschten Wechseldatums mit.
    Wir werden die Möglichkeit eines Vertragspartnerwechsel prüfen und melden anschließend zurück.

    Bitte beachten Sie, dass es sich hier stets um Einzelfallentscheidungen handelt und kein Anspruch auf eine Zustimmung besteht.

    Gruß Nancy
    Nancy - KundenserviceBeantwortet: 29 May, 2024, 08:47
  • Hierzu stelle ich die Frage, warum werden nie die Vertragspartnerwechsel aus den Wohngemeinschaften geprüft. Bei uns im Haus wurde sogar eine Wohnung einfach mal komplett untervermietet weil der Hauptmieter sich seit einem Jahr im Ausland befindet bzw. verzogen ist. Auch die Wohngemeinschaft im Haus wird ständig an neue Leute weiter neu untervermietet. Das Klingel wird ständig mit neuen Namen überklebt. Die Hausverwalung interessiert es nicht.
    BettyBeantwortet: 10 June, 2024, 19:53
  • Hallo Betty,

    Leider können wir unter Ihrem Benutzernamen keinen Eintrag in unserem System finden.

    Aufgrund des Datenschutzes ist es leider nicht möglich, Ihr Anliegen hier direkt zu prüfen und vollumfänglich darauf einzugehen. Bitte erstellen Sie mit Ihrem Hinweis eine Anfrage auf MyHome.
    Sollte Ihnen die Nutzung unseres Onlineportals nicht möglich sein, senden Sie uns eine E-Mail an service@heimstaden.de . Das Team hat dann die Möglichkeit Sie mit entsprechenden Informationen zu versorgen.

    Gruß Nancy
    Nancy - KundenserviceBeantwortet: 11 June, 2024, 14:01
    Aktualisiert: 12 June, 2024, 16:48
  • Hallo - wie sieht es aus, wenn wir nur den Hauptmieter wechseln wollen, anstatt einen zu entfernen. Wir sind jetzt 2, die in der Wohnung leben, und ich bin der Hauptmieter. Da meine Partnerin sich aber um die Finanzen kümmert, möchte ich, dass sie die Hauptmieterin ist. Wir würden beide im Vertrag bleiben, nur dass sie die Hauptmieterin wäre. Ist das möglich?
    OtarBeantwortet: 4 September, 2024, 11:47
  • Hallo Otar,

    Vielen Dank für Ihre Anfrage.

    Sollten Sie beide im Vertrag stehen, dann sind Sie beide schon Hauptmieter.

    Sollte Ihre Partnerin noch nicht im Vertrag stehen, dann benötigen wir für eine Prüfung folgende Unterlagen:
    - Selbstauskunft, im Original unterschrieben
    - aktuelle Schufa-Auskunft
    - Einkommensnachweise, wie beispielsweise die letzten drei Gehaltsbescheinigungen,
      eine betriebswirtschaftliche Auskunft mit Stempel und Unterschrift des Steuerberaters,
    Einkommenssteuerbescheid oder eine Kopie Ihres aktuellen Arbeitsvertrages

    Gruß Nancy
    Nancy - KundenserviceBeantwortet: 4 September, 2024, 13:29
  • Oh, schön. Sie steht im Vertrag. Aber ich bekomme alle Mails und Anfragen. Ich sollte also fragen, ob sie die Hauptansprechpartnerin ist? Ich möchte, dass die gesamte Kommunikation an ihren Namen geht.
    Vg, Otar
    OtarBeantwortet: 4 September, 2024, 13:48
  • Hallo Otar,

    bitte teilen Sie uns Ihren Wunsch zur Änderung des Hauptansprechpartners über das MyHome Portal oder unter service@heimstaden.de mit.

    Gruß Nancy
    Nancy - KundenserviceBeantwortet: 4 September, 2024, 16:16

Fügen Sie einen Kommentar hinzu oder erstellen Sie einen neuen Beitrag

Ihr Name und Text sind öffentlich zugänglich und können von jedem eingesehen werden. Ihre E-Mail-Adresse wird niemals öffentlich angezeigt.