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Hauptmieterwechsel

Liebes Team,
wie verhält es sich bei einer ggf. anstehenden Scheidung und dem Auszug eines Partners. Würden Sie den Eintritt eines neuen Lebensgefährten in den bestehenden Mietvertrag akzeptieren? Hätte der bestehende Mietvertrag noch Bestand? Die Nachweise bzgl. Bonität etc. wären natürlich erfüllt.

Dagmar WagnerErstellt: 29 May, 2024, 07:49
  • Hallo Dagmar W.,

    vielen Dank für Ihre Anfrage.

    Es ist möglich einen Nachtrag zum Mietvertrag zu erstellen, durch den eine Mietpartei aus dem Vertrag entlassen werden kann.
    Zur Prüfung des Sachverhaltes benötigen wir das gewünschte Entlassungsdatum sowie die letzten drei Gehaltsnachweise der verbleibenden Mieter.
    Ein Nachtrag muss dann von allen Vertragspartnern unterschrieben werden, um Gültigkeit zu erlangen.

    Wenn gleichzeitig ein neuer Vertragspartner aufgenommen werden soll,
    teilen Sie uns diesen Wunsch bitte schriftlich unter Angabe des gewünschten Wechseldatums mit.
    Wir werden die Möglichkeit eines Vertragspartnerwechsel prüfen und melden anschließend zurück.

    Bitte beachten Sie, dass es sich hier stets um Einzelfallentscheidungen handelt und kein Anspruch auf eine Zustimmung besteht.

    Gruß Nancy
    Nancy - KundenserviceBeantwortet: 29 May, 2024, 08:47
  • Hierzu stelle ich die Frage, warum werden nie die Vertragspartnerwechsel aus den Wohngemeinschaften geprüft. Bei uns im Haus wurde sogar eine Wohnung einfach mal komplett untervermietet weil der Hauptmieter sich seit einem Jahr im Ausland befindet bzw. verzogen ist. Auch die Wohngemeinschaft im Haus wird ständig an neue Leute weiter neu untervermietet. Das Klingel wird ständig mit neuen Namen überklebt. Die Hausverwalung interessiert es nicht.
    BettyBeantwortet: 10 June, 2024, 19:53
  • Hallo Betty,

    Leider können wir unter Ihrem Benutzernamen keinen Eintrag in unserem System finden.

    Aufgrund des Datenschutzes ist es leider nicht möglich, Ihr Anliegen hier direkt zu prüfen und vollumfänglich darauf einzugehen. Bitte erstellen Sie mit Ihrem Hinweis eine Anfrage auf MyHome.
    Sollte Ihnen die Nutzung unseres Onlineportals nicht möglich sein, senden Sie uns eine E-Mail an service@heimstaden.de . Das Team hat dann die Möglichkeit Sie mit entsprechenden Informationen zu versorgen.

    Gruß Nancy
    Nancy - KundenserviceBeantwortet: 11 June, 2024, 14:01
    Aktualisiert: 12 June, 2024, 16:48

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