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Häufig gestellte Fragen
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Eine Partei aus dem Mietvertrag entfernen?
Ist es möglich, einen Mietvertrag welcher auf zwei Personen läuft eine Person befristet nach einem Jahr oder sofort aus dem Vertrag zu entnehmen, ohne dass das Mietverhältnis aufgegeben wird?
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Liebe Mieterinnen, liebe Mieter,
Eine Teilkündigung eines Mietvertrages ist nicht wirksam.
Gegebenenfalls ist es im Einzelfall möglich einen Nachtrag zum Mietvertrag zu erstellen, durch den eine Mietpartei aus dem Vertrag entlassen werden kann.
Zur Prüfung des Sachverhaltes benötigen wir das gewünschte Entlassungsdatum sowie die letzten drei Gehaltsnachweise der verbleibenden Mieter.
Ein Nachtrag muss dann von allen Vertragspartnern unterschrieben werden, um Gültigkeit zu erlangen.
Wenn gleichzeitig ein neuer Vertragspartner aufgenommen werden soll,
muss auch dies geprüft werden.
Bitte beachten Sie, dass es sich hier stets um Einzelfallentscheidungen handelt und die Fertigung eines Nachtrages erst nach Vorliegen aller Unterlagen geprüft und entschieden wird.
Bitte erstellen Sie für dieses Anliegen eine Anfrage über MyHome und laden Sie dort die benötigten Dokumente hoch.
Sollte Ihnen die Nutzung unseres Onlineportals nicht möglich sein, schicken Sie die Unterlagen an service@heimstaden.de .
Beste Grüße,
Thomas
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