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Abstellen von Kinderwagen und Fahrrädern
Wo stelle ich den Kinderwagen oder Fahrräder ab?
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Liebe Mieterinnen, liebe Mieter,
Kinderwagen, Fahrräder, Rollatoren etc. müssen in einem Fahrradraum bzw. Kinderwagenraum, sofern vorhanden, abgestellt werden. Sollte dieser nicht vorhanden sein, können Sie ihn gerne in Ihre Wohnung mitbringen.
Es ist nicht gestattet, Gegenstände in den Gemeinschaftsräumen abzustellen. Dies liegt an der Brandgefahr.
Beste Grüße,
Ihr Heimstaden Deutschland Team
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